Meldungen an das Sekretariat / an Frau Möbius:
Bei jeglichen Anträgen auf Entschuldigungen (z.B. Arzttermine, Befreiungen etc.) und bei Krankheit nutzen Sie bitte die folgende Mailadresse:
abwesenheit@schweizerhof.schule.berlin.de
Setzen Sie bitte auch gleich die Klassenleitung in cc.
Falls Ihnen das Schreiben einer Email nicht möglich ist, rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030/90299 – 5475 an.
Alle Krankmeldungen erfolgen bitte unbedingt bis 8.00 Uhr.
Falls Sie keine Mail gesendet, bzw. die Klassenleitung nicht in cc gesetzt haben, benötigt die Klassenleitung nach der Genesung Ihres Kindes eine schriftliche Entschuldigung.
Änderungen der Adresse, Telefon- oder Handynummer sowie E-Mail-Adressen teilen Sie uns bitte sofort mit, gerne auch per E-Mail an: sekretariat@schweizerhof.schule.berlin.de
Bei eingeschränktem Sorgerecht oder Änderungen des Sorgerechts benötigen wir ebenso eine umgehende Mitteilung und zusätzlich das Urteil vom Amtsgericht zur Vorlage.
Bitte beachten Sie auch die Meldepflicht von Infektionskrankheiten (z.B. Kopfläuse, Streptokokken usw.), welche Sie bitte sofort im Sekretariat angeben.
Vielen lieben Dank!
M. Möbius
Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus den Elternvertretern aller Klassen. Jede Klasse wählt zu Beginn jedes Schuljahres zwei Elternvertreter. Die GEV wählt zu Beginn eines jeden Schuljahres aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder den GEV-Vorstand, der aus einem/einer Vorsitzenden (Elternsprecher/in) und bis zu drei Vertretern besteht. Des Weiteren werden regelmäßig Mitglieder zur Schulkonferenz, zur Gesamtkonferenz der Lehrer, der Steuergruppe, zum Bezirkselternausschuss und zu den Fachkonferenzen gewählt.
An der GEV nehmen neben den Elternvertretern die Schulleitung, zwei Lehrkräfte und ein/e Vertreter/in des Hortes teil.
Diese Elternvertreter treffen sich in der Regel mindestens dreimal pro Schuljahr in der Gesamtelternversammlung. Die Gesamtelternvertretung vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule. Sie kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache wichtiger schulischer Angelegenheiten.
Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 wurde der Vorstand neu gewählt. Unser aktueller GEV-Vorstand: Anne Sladic
Aufgaben der Elternvertreter
Mit freundlichen Grüßen
Anne Sladic
Einige haben sich schon gewundert - unsere Schul-Cloud heißt jetzt nicht mehr HPI, sondern dBildungscloud und sieht am Anfang auch ein bisschen anders aus. Passwörter, Inhalte, Kurse und Teams sind aber geblieben wie sie waren.
finden Sie jetzt auch unter "Download Formulare" zum Herunterladen und Ausfüllen.
Aktuell sorgt ein Urteil des Amtsgericht Bad Hersfeld im Internet für reichlich Aufregung. Man mag darüber streiten, ob es in diesem Fall die Richtigen trifft oder ob hier nicht eigentlich eher whatsApp/facebook das Problem darstellen - allerdings zeigen auch Fälle an unserer Schule immer wieder, wie wichtig es ist, Mediennutzung und Medienkompetenz zum Thema für Eltern, Kinder und Lehrer zu machen.
Pflicht zur elterlichen Aufsicht, Kontrolle und Gefahren-Abwendung bei digitalen 'smarten' Medien (Smartphones, Tablets, Apps, Messenger-Dienste) sowie zu klaren Absprachen und Vorgaben zur familiären Mediennutzung
Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein digitales 'smartes' Gerät (z.B. Smartphone) zur dauernden eigenen Nutzung, so stehen sie in der Pflicht, die Nutzung dieses Geräts durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen.
Verfügen die Eltern selbst bislang nicht über hinreichende Kenntnisse von 'smarter' Technik und über die Welt der digitalen Medien, so haben sie sich die erforderlichen Kenntnisse unmittelbar und kontinuierlich anzueignen, um ihre Pflicht zur Begleitung und Aufsicht durchgehend ordentlich erfüllen zu können.
Es bestehen keine vernünftigen Gründe, einem Kind ein Smartphone auch noch während der vorgesehenen Schlafenszeit zu überlassen.
Zur Notwendigkeit einer Eltern-Kind-Medien-Nutzungsvereinbarung bei erheblichem Fehlverhalten in der Medien-Nutzung durch das Kind als auch durch ein Elternteil sowie aufkommender Medien-Sucht-Gefahr
Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.
Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
Nutzen Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren den Messenger-Dienst "WhatsApp", trifft die Eltern als Sorgeberechtigte die Pflicht, ihr Kind auch im Hinblick auf diese Gefahr bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.
Das komplette Urteil gibt es hier zum Nachlesen.
Es hat etwas gedauert, aber hier die zusammengefassten Ergebnisse unserer Schulinspektion, die uns sehr gefreut haben:
Ein paar Worte noch zur Erklärung:
Die blau und grün hinterlegten Qualitätsmerkmale sind für alle Schulen verbindlich. Zusätzlich wurde das Qualitätsmerkmal "Ganztagesangebot" als schulartspezifisch verpflichtender Baustein evaluiert.
Darüber hinaus wählte die Schweizerhof-Grundschule die anderen gelb hinterlegten Qualitätsmerkmale "Schulzufriedenheit und Schulimage", "Soziales Klima und soziales Lernen in der Schule" und "Demokratieerziehung".
Der Bewertung der einzelnen Qualitätsmerkmale liegt folgende Normierung zugrunde:
A - stark ausgeprägt
Die Schule erfüllt alle oder nahezu alle Teilkriterien eines Qualitäts- merkmals.
Norm: Ca. 80 % der Indikatoren des Qualitätsmerkmals wurden posi- tiv bewertet, davon die Hälfte mit „trifft zu“.12
B - eher stark ausgeprägt
Die Schule erfüllt die wichtigsten Teilkriterien. Sie kann die Qualität der Arbeit bzgl. einiger Teilkriterien aber noch weiter verbessern.
Norm: Ca. 60 % der Indikatoren des Qualitätsmerkmals wurden posi- tiv bewertet.
C - eher schwach ausgeprägt
Die Schule weist hier Stärken und Entwicklungsbedarf auf; wichtige Teilkriterien werden jedoch nicht erfüllt.
Norm: Ca. 40 % der Indikatoren des Qualitätsmerkmals wurden posi- tiv bewertet.
D - schwach ausgeprägt
Bei den meisten Kriterien eines Qualitätsmerkmals sind deutliche Ver- besserungen erforderlich.
Norm: Weniger als 40 % der Indikatoren des Qualitätsmerkmals wurden positiv bewertet.
Daraus wiederum ergaben sich folgende
Stärken und Schwächen unserer Schule:
Stärken der Schule:
Entwicklungsbedarf der Schule:
Liebe Eltern,
wir freuen uns sehr das Projekt "Gewaltfrei Lernen" an unserer Schule durchführen zu können. Es geht dabei vor allem darum, unsere Kinder in ihrer Teamfähigkeit und ihrer Selbstbehauptung zu fördern sowie in prosozialem Verhalten, Teamwork und sinnvollem Konfliktverhalten zu stärken. Wir glauben, mit "Gewaltfrei Lernen" genau den richtigen Partner gefunden zu haben, der dies spielerisch und nachhaltig mit der ganzen Schule umsetzen kann und wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie uns dabei unterstützen.
Für weitere ganz konkrete Informationen und Erfahrungen laden wir Sie deshalb ganz herzlich zu einem Elternabend am 03.05.2017 von 19 bis 20.00 Uhr ein, weitere Informationen gibt es auch hier.
Außerdem benötigen wir Ihre Hilfe bei der Finanzierung des Projektes.
Neben dem Eigenanteil von 5 Euro pro Kind, der bis zum 07.04. in den Klassen eingesammelt wird, sind noch diese Aktionen geplant:
Über weitere Ideen, Sponsoren oder Spenden an den Förderverein (IBAN : DE 31100900003369145001, Verwendungszweck: Klasse X, Projekt GFL) freuen wir uns natürlich sehr.
Die Termine im Überblick:
Liebe Eltern der Schweizerhof-Grundschule,
leider ist die Verkehrssituation vor unserer Schule trotz vieler Bemühungen sehr unerfreulich. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, die durch rücksichts- und gedankenloses Verhalten
vieler Autofahrer verursacht werden. Um hier doch etwas zu verändern, möchten wir Sie an einige Regeln erinnern, die zu einem sicheren und stressfreien Schulweg für alle Kinder beitragen
können:
Wir wollen einen sicheren und stressfreien Schulweg für alle Kinder erreichen. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch Rücksicht, Weitsicht und vorbildliches Verhalten!
Mit freundlichen Grüßen
A. Lewin und S.Hellmuth
Schulleitungsteam
Schwerpunkte waren zum Einen, ein vertrauensvolles Verhältnis zu den SchülerInnen, KollegInnen und Eltern aufzubauen. Zum Anderen wollten wir die Zusammenarbeit zwischen den LehrerInnen und ErzieherInnen verstärken, was uns durch Gespräche, Studientage und einer erweiterten Schulleitung gelungen ist. So konnten Informationen zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsbereich wöchentlich ausgetauscht werden.
Damit Kinder mit sonderpädagogischem Schwerpunkt eine zusätzliche Förderung erhalten können, fanden ca. 15 Schulhilfekonferenzen statt, an denen die Schulleitung, Klassenleitung, Beratungslehrerinnen, Schulpsychologie-,Jugendamtsmitarbeiterinnen, Kollegen von Tageseinrichtungen usw. teilnahmen. Im nächsten Schuljahr werden wir dafür einige Lehrerstunden zugeteilt bekommen.
Es fanden zwei große Studientage mit folgenden Themen statt:
Umgang mit schwierigen Kindern, kollegiale Fallberatung , Durchführung des Klassenrates und Überarbeitung des Leitbildes unserer Schule
Erstellung neuer Schulregeln und Konsequenzen bei Verstößen dagegen
Die Schulregeln erhalten die Kinder zu Beginn des Schuljahres, sie werden Ihnen zur Kenntnis vorgelegt.