(Krank-)Meldungen ans Sekretariat

 

Meldungen an das Sekretariat / an Frau Möbius:

 

Bei jeglichen Anträgen auf Entschuldigungen (z.B. Arzttermine, Befreiungen etc.) und bei Krankheit nutzen Sie bitte die folgende Mailadresse:

abwesenheit@schweizerhof.schule.berlin.de

Setzen Sie bitte auch gleich die Klassenleitung in cc.

 

Falls Ihnen das Schreiben einer Email nicht möglich ist, rufen Sie uns unter der  Telefonnummer: 030/90299 – 5475 an.

 

Alle Krankmeldungen erfolgen bitte unbedingt bis 8.00 Uhr.

 

Falls Sie keine Mail gesendet, bzw. die Klassenleitung nicht in cc gesetzt haben, benötigt die Klassenleitung nach der Genesung Ihres Kindes eine schriftliche Entschuldigung.

 

Änderungen der Adresse, Telefon- oder Handynummer sowie E-Mail-Adressen teilen Sie uns bitte sofort mit, gerne auch per E-Mail an: sekretariat@schweizerhof.schule.berlin.de

 

Bei eingeschränktem Sorgerecht oder Änderungen des Sorgerechts benötigen wir ebenso eine umgehende Mitteilung und zusätzlich das Urteil vom Amtsgericht zur Vorlage.

 

Bitte beachten Sie auch die Meldepflicht von Infektionskrankheiten (z.B. Kopfläuse, Streptokokken usw.), welche Sie bitte sofort im Sekretariat angeben.

Vielen lieben Dank!

 

M. Möbius


Gesamtelternvertretung GEV

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus den Elternvertretern aller Klassen. Jede Klasse wählt zu Beginn jedes Schuljahres zwei Elternvertreter. Die GEV wählt zu Beginn eines jeden Schuljahres aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder den GEV-Vorstand, der aus einem/einer Vorsitzenden (Elternsprecher/in) und bis zu drei Vertretern besteht. Des Weiteren werden regelmäßig Mitglieder zur Schulkonferenz, zur Gesamtkonferenz der Lehrer, der Steuergruppe, zum Bezirkselternausschuss und zu den Fachkonferenzen gewählt.

 

An der GEV nehmen neben den Elternvertretern die Schulleitung, zwei Lehrkräfte und ein/e Vertreter/in des Hortes teil.

Diese Elternvertreter treffen sich in der Regel mindestens dreimal pro Schuljahr in der Gesamtelternversammlung. Die Gesamtelternvertretung vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule. Sie kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache wichtiger schulischer Angelegenheiten.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 wurde der Vorstand neu gewählt. Unser aktueller GEV-Vorstand: Anne Sladic

 

Kontakt zum GEV-Vorstand: Bitte wenden Sie sich zunächst an die Elternvertreter/innen Ihrer Klasse. Diese leiten Ihr Anliegen gern weiter.

 

 

 

Aufgaben der Elternvertreter

  • Vertretung der Interessen der Eltern in der Klasse gegenüber Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung
  • Einladung zu Elternabenden in Absprache mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin (Einladung mit Tagesordnung müssen 7 Tage vorher rausgehen)
  • Teilnahme an Sitzungen der Gesamtelternvertretung GEV
  • Information an die eigene Klasse über Vorhaben und Beschlüsse der Schulleitung und aus den Gremien
  • Teilnahme an Klassenkonferenzen, die sich aus allen in der Klasse unterrichtenden Lehren und den beiden Elternvertretern zusammensetzt. Sie finden nach Bedarf statt.
  • Beteiligung der eigenen Klasse an der Organisation an den regelmäßig stattfindenden Festen.
  • Darüber hinaus kann man sich natürlich auch noch weiter engagieren, indem man sich in eines der vielen Gremien wählen lässt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anne Sladic 


Start ins Schulleben

Download
Start ins Schulleben - Informationsbroschüre
Sehr gute Broschüre der Senatsverwaltung
start_ins_schulleben-2020.pdf
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Unsere Schul-Cloud

Einige haben sich schon gewundert - unsere Schul-Cloud heißt jetzt nicht mehr HPI, sondern dBildungscloud und sieht am Anfang auch ein bisschen anders aus. Passwörter, Inhalte, Kurse und Teams sind aber geblieben wie sie waren. 

Hier gehts direkt zum Login.


Den Anmeldebogen

finden Sie jetzt auch unter "Download Formulare" zum Herunterladen und Ausfüllen. 


WhatsApp - Auszug Aus einem aktuellen Urteil

Aktuell sorgt ein Urteil des Amtsgericht Bad Hersfeld im Internet für reichlich Aufregung. Man mag darüber streiten, ob es in diesem Fall die Richtigen trifft oder ob hier nicht eigentlich eher whatsApp/facebook das Problem darstellen - allerdings zeigen auch Fälle an unserer Schule immer wieder, wie wichtig es ist, Mediennutzung und Medienkompetenz zum Thema für Eltern, Kinder und Lehrer zu machen.

Orientierungssatz:

Pflicht zur elterlichen Aufsicht, Kontrolle und Gefahren-Abwendung bei digitalen 'smarten' Medien (Smartphones, Tablets, Apps, Messenger-Dienste) sowie zu klaren Absprachen und Vorgaben zur familiären Mediennutzung

Leitsatz:

  1. 1.

    Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein digitales 'smartes' Gerät (z.B. Smartphone) zur dauernden eigenen Nutzung, so stehen sie in der Pflicht, die Nutzung dieses Geräts durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen.

  2. 2.

    Verfügen die Eltern selbst bislang nicht über hinreichende Kenntnisse von 'smarter' Technik und über die Welt der digitalen Medien, so haben sie sich die erforderlichen Kenntnisse unmittelbar und kontinuierlich anzueignen, um ihre Pflicht zur Begleitung und Aufsicht durchgehend ordentlich erfüllen zu können.

  3. 3.

    Es bestehen keine vernünftigen Gründe, einem Kind ein Smartphone auch noch während der vorgesehenen Schlafenszeit zu überlassen.

  4. 4.

    Zur Notwendigkeit einer Eltern-Kind-Medien-Nutzungsvereinbarung bei erheblichem Fehlverhalten in der Medien-Nutzung durch das Kind als auch durch ein Elternteil sowie aufkommender Medien-Sucht-Gefahr

  5. 5.

    Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.

    Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

  6. 6.

    Nutzen Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren den Messenger-Dienst "WhatsApp", trifft die Eltern als Sorgeberechtigte die Pflicht, ihr Kind auch im Hinblick auf diese Gefahr bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.

 

Das komplette Urteil gibt es hier zum Nachlesen.


Die Ergebnisse der Schulinspektion:

Es hat etwas gedauert, aber hier die zusammengefassten Ergebnisse unserer Schulinspektion, die uns sehr gefreut haben:

Ein paar Worte noch zur Erklärung:

 

Die blau und grün hinterlegten Qualitätsmerkmale sind für alle Schulen verbindlich. Zusätzlich wurde das Qualitätsmerkmal "Ganztagesangebot" als schulartspezifisch verpflichtender Baustein evaluiert. 

Darüber hinaus wählte die Schweizerhof-Grundschule die anderen gelb hinterlegten Qualitätsmerkmale "Schulzufriedenheit und Schulimage", "Soziales Klima und soziales Lernen in der Schule" und "Demokratieerziehung". 

 

Der Bewertung der einzelnen Qualitätsmerkmale liegt folgende Normierung zugrunde:

A - stark ausgeprägt

Die Schule erfüllt alle oder nahezu alle Teilkriterien eines Qualitäts- merkmals.

Norm: Ca. 80 % der Indikatoren des Qualitätsmerkmals wurden posi- tiv bewertet, davon die Hälfte mit „trifft zu“.12

B - eher stark ausgeprägt

Die Schule erfüllt die wichtigsten Teilkriterien. Sie kann die Qualität der Arbeit bzgl. einiger Teilkriterien aber noch weiter verbessern.

Norm: Ca. 60 % der Indikatoren des Qualitätsmerkmals wurden posi- tiv bewertet.

C - eher schwach ausgeprägt

Die Schule weist hier Stärken und Entwicklungsbedarf auf; wichtige Teilkriterien werden jedoch nicht erfüllt.

Norm: Ca. 40 % der Indikatoren des Qualitätsmerkmals wurden posi- tiv bewertet.

D - schwach ausgeprägt

Bei den meisten Kriterien eines Qualitätsmerkmals sind deutliche Ver- besserungen erforderlich.

Norm: Weniger als 40 % der Indikatoren des Qualitätsmerkmals wurden positiv bewertet. 

Daraus wiederum ergaben sich folgende

Stärken und Schwächen unserer Schule:

 

Stärken der Schule:

  • zugewandt, konzeptionell und strukturiert handelndes Schulleitungsteam
  • engagierte Zusammenarbeit des Kollegiums mit der Schulleitung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Schule
  • lernförderliche Schulatmosphäre und anregend gestaltete Lernumgebung
  • selbständiges Lernen in der Schulanfangsphase
  • Förderung sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler durch gezielte Maßnahmen

 

Entwicklungsbedarf der Schule:

  • Entwicklung von Unterrichtsangeboten und Aufgabenformaten, die Elemente des problemorientierten Lernens stärker berücksichtigen
  • Erstellung eines Konzeptes zur Förderung leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler und dessen Umsetzung im Unterricht

Gewaltfreies Lernen: unser Schulprojekt

Liebe Eltern,

wir freuen uns sehr das Projekt "Gewaltfrei Lernen" an unserer Schule durchführen zu können. Es geht dabei vor allem darum, unsere Kinder in ihrer Teamfähigkeit und ihrer Selbstbehauptung zu fördern sowie in prosozialem Verhalten, Teamwork und sinnvollem Konfliktverhalten zu stärken. Wir glauben, mit "Gewaltfrei Lernen" genau den richtigen Partner gefunden zu haben, der dies spielerisch und nachhaltig mit der ganzen Schule umsetzen kann und wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie uns dabei unterstützen.

 

Für weitere ganz konkrete Informationen und Erfahrungen laden wir Sie deshalb ganz herzlich zu einem Elternabend am 03.05.2017 von 19 bis 20.00 Uhr ein, weitere Informationen gibt es auch hier.

 

Außerdem benötigen wir Ihre Hilfe bei der Finanzierung des Projektes.

Neben dem Eigenanteil von 5 Euro pro Kind, der bis zum 07.04. in den Klassen eingesammelt wird, sind noch diese Aktionen geplant:

  • vom 13.02. bis 07.04. organisieren die Klassen Kuchen-/Essensverkäufe für die Pausen
  • der Parklauf wird auf den 22.04. vorverlegt und als Sponsorenlauf durchgeführt
  • die Einnahmen des Schülerkonzertes fließen ebenfalls in das Projekt

 

Über weitere Ideen, Sponsoren oder Spenden an den Förderverein (IBAN : DE 31100900003369145001, Verwendungszweck: Klasse X, Projekt GFL)  freuen wir uns natürlich sehr.

 

Die Termine im Überblick:

  • Teamfortbildung am 19.04.2017 (Studientag)
  • Elternpraxisabend am 03.05.2017 von 19.00 bis 21.30 Uhr
  • 3 mal 2 Unterrichtsstunden Schülertraining für jede Klasse finden in der Zeit vom 24.04. bis 18.05.2017 statt.

 


Download
Beschreibung des Projektes "Gewaltfrei Lernen"
Beschreibung Grundschulprojekt Gewaltfre
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Die Verkehrssituation an unserer Schule

Liebe Eltern der Schweizerhof-Grundschule,

leider ist die Verkehrssituation vor unserer Schule trotz vieler Bemühungen sehr unerfreulich. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, die durch rücksichts- und gedankenloses Verhalten vieler Autofahrer verursacht werden. Um hier doch etwas zu verändern, möchten wir Sie an einige Regeln erinnern, die zu einem sicheren und stressfreien Schulweg für alle Kinder beitragen können:

  • Sollten Ihre Kinder nicht zu Fuß in die Schule kommen können, so parken Sie bitte abseits und planen einen kurzen gemeinsamen Fußweg ein.
  • Die beiden Lehrerparkplätze vor der Schule dürfen aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden, auch nicht zum Wenden.
  • Es darf auf den Lehrerparkplätzen auch nicht geparkt werden!
  • Diese Parkplätze dürfen weder zu Fuß, noch mit dem Rad überquert werden.
  • Die absoluten Halteverbotsschilder sind unbedingt zu beachten, auch das kurze Halten zum Ein- und Aussteigen ist verboten.
  • Die engen Kreuzungen dürfen keinesfalls zugeparkt werden.
  • Die Tempo 30-Zonen sind zu beachten, hier ist besonnenes und rücksichtsvolles Fahren selbstverständlich.


Wir wollen einen sicheren und stressfreien Schulweg für alle Kinder erreichen. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch Rücksicht, Weitsicht und vorbildliches Verhalten!

Mit freundlichen Grüßen

 

A. Lewin und S.Hellmuth
Schulleitungsteam


Ein kurzer Rückblick auf unser 1. Schuljahr mit neuer Schulleitung in der SHGS:

Schwerpunkte waren zum Einen, ein vertrauensvolles Verhältnis zu den SchülerInnen, KollegInnen und Eltern aufzubauen. Zum Anderen wollten wir die Zusammenarbeit zwischen den LehrerInnen und ErzieherInnen verstärken, was uns durch Gespräche, Studientage und einer erweiterten Schulleitung gelungen ist. So konnten Informationen zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsbereich wöchentlich ausgetauscht werden.

 

Damit Kinder mit sonderpädagogischem Schwerpunkt eine zusätzliche Förderung erhalten können, fanden ca. 15 Schulhilfekonferenzen statt, an denen die Schulleitung, Klassenleitung, Beratungslehrerinnen, Schulpsychologie-,Jugendamtsmitarbeiterinnen, Kollegen von Tageseinrichtungen usw. teilnahmen. Im nächsten Schuljahr werden wir dafür einige Lehrerstunden zugeteilt bekommen.

 

Es fanden zwei große Studientage mit folgenden Themen statt:

 

  • Umgang mit schwierigen Kindern, kollegiale Fallberatung , Durchführung des Klassenrates und Überarbeitung des Leitbildes unserer Schule

  • Erstellung neuer Schulregeln und Konsequenzen bei Verstößen dagegen

 

Die Schulregeln erhalten die Kinder zu Beginn des Schuljahres, sie werden Ihnen zur Kenntnis vorgelegt.